Internationale Oberschule Meerane

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FAQ

Frequently asked questions

Unsere Schulen sind „staatlich anerkannte Ersatzschulen“. Das bedeutet, dass wir nach dem Sächsischen Lehrplan unterrichten und somit die Schüler auch die gleiche staatliche Prüfung ablegen, wie alle anderen Gymnasiasten bzw. Oberschüler in Sachsen.

Sie lenken vom Unterricht ab. In der Pause sollen die Kinder miteinander kommunizieren oder entspannen und nicht am Handy spielen.

Sollte ein Kontakt notwendig sein, steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung bzw. kann eine Lehrkraft angesprochen werden.

Ab Klasse 5 gibt es keine Hortbetreuung mehr. Allerdings ist es in den Klassen 5 und 6 möglich, an der Hausaufgabenbetreuung teilzunehmen, welche an festgelegten Tagen der Woche stattfindet. Zusätzlich stehen auch Ganztagsangebote nach Unterrichtsschluss zur Verfügung. Sollte ein Schüler auf den Bus warten müssen, kann er sich auch – nach Rückmeldung bei einem am Nachmittag anwesenden Lehrer – im Schulklub aufhalten.

Die Schulbücher können gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden.

In den Klassen 5-10 hat der Klassenlehrer je eine Klassenleiterstunde in der Woche um Organisatorisches zu besprechen.

Melden Sie es telefonisch vor der ersten Stunde ab und denken Sie auch an die Abbestellung des Essens. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.

Für das Nachholen des versäumten Stoffes ist jeder selbst verantwortlich. Am besten sollte ein zuverlässiger Mitschüler als Übermittler beauftragt werden. Bei umfangreicheren Fehlzeiten können Mitschriften auch in der Schule kopiert werden.

Einmal in der Woche findet ein Nachschreibetermin für versäumte Arbeiten statt. Die Schüler nehmen den auf das Ende der Krankenzeit folgenden Termin selbstständig wahr. Müssen mehrere Arbeiten nachgeschrieben werden, sind die Termine individuell mit dem betreffenden Fachlehrer abzusprechen.

Bis zu einer Krankheitsdauer von drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Ab einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen ein Krankenschein vom Arzt. Abweichungen von dieser Regelung, z. B. bei häufigem Fehlen, können vom Klassenlehrer entschieden werden. Bei angekündigten Leistungsmessungen ist ab dem ersten Tag ein Krankenschein erforderlich.

Ja, da Anwesenheitspflicht im Unterricht besteht.

Ja, denn Kinder brauchen Bewegung und wünschen sich diese auch. Außerdem tut frische Luft gut und das Frühstück schmeckt gleich besser. Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen ist der Aufenthalt im Schulklub oder Foyer möglich.

In der Regel 30 Minuten, das wird entsprechend des Mittagsangebotes variiert, da wir einen rhythmisierten Stundenbeginn haben.
Ja, in der Schule kann ein Spind gemietet werden, in dem nicht ständig benötigte Arbeitsmittel deponiert werden können. In Absprache mit den Fachlehrern ist es auch möglich, Bücher im Fachraum aufzubewahren.
Jeder Schüler sollte außerschulisch engagiert sein. Dazu machen wir sehr viele Angebote. Auch die Teilnahme am Förderunterricht und/oder der Hausaufgabenbetreuung zählt zu den Ganztagsangeboten. Nach Anmeldung gilt Teilnahmepflicht. Nur in zwingend notwendigen Ausnahmefällen und mit vorheriger schriftlicher Entschuldigung durch die Eltern wird Ihr Kind freigestellt.

Es ist kein Wechsel im laufenden Schuljahr vorgesehen, da die Teilnehmerkapazitäten pro GTA begrenzt sind. Im Ausnahmefall kann nach vorheriger Absprache mit dem GTA-Leiter der besuchten bzw. dem Leiter der geplanten GTA gewechselt werden. Der Wechsel ist jedoch noch einmal schriftlich im Sekretariat mit einem formlosen Schreiben zu bestätigen.

Dies liegt immer im Ermessen des Lehrers. Generell werden Hausaufgaben im Hort erledigt. Jedoch gibt es auch langfristige Hausaufgaben wie Plakate erstellen, Gedichte lernen oder Vorträge ausarbeiten, die natürlich gemeinsam mit den Eltern zuhause erledigt werden müssen. Gleiches gilt auch für das Lernen vor größeren Klassenarbeiten.

Der Bewertungsmaßstab ist für die SIS-Schulen einheitlich und richtet sich nach den Bestimmungen der Schulordnung in Sachsen. Er kann beim Fachlehrer eingesehen werden bzw. wird vom Klassenlehrer ausgeteilt.

Als Grundlage bei der Vergabe der Kopfnoten (Betragen, Fleiß, Mitarbeit, Ordnung) dient die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Gymnasien im Freistaat Sachsen. Jeder Fachlehrer trägt seinen Vorschlag ein, in der Zensurenkonferenz wird dann über Streitfälle beraten und dann erfolgt eine Festlegung der Kopfnoten.

Die Abholung kann erst nach dem offiziellen Ausgabetermin und nach vorheriger Absprache im Sekretariat erfolgen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, z. B. die Mitgliedschaft im Schulförderverein, die Unterstützung bei Festen und Feiern, die Mithilfe bei Arbeitseinsätzen, durch Geld- oder Sachspenden oder mit eigenen kreativen Ideen.

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